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Der schmale Grat

Nach dem Auffliegen des NSU transportieren Medien oft ein ziemlich einfaches Weltbild, und ich kann mir vorstellen, dass auch ich gelegentlich dazu beitrage: Da sind auf der einen Seite die Versager von den Sicherheitsbehörden. Und auf der anderen Seite sind die Opfer und ihre Angehörigen sowie Antifa-Gruppen und Fachjournalisten, die wie einsame Rufer in der Wüste seit Jahrzehnten vor militanten Neonazis warnen, ohne ausreichend Gehör zu finden.

Was mich verstört, ist die wachsende Bereitschaft, ohne Rücksicht auf Verluste den Vertretern der Behörden von vornherein das Schlechteste zu unterstellen und überall nicht nur Dilettantismus, sondern auch Komplizenschaft mit Rechtsextremisten und eine verfassungsfeindliche Gesinnung bei den Behörden zu wittern. Wahrscheinlich kann man einige meiner eigenen Artikel auch so lesen. Und man kann sich damit auch auf einer guten Seite wähnen. Denn ja, es gab leider Polizisten beim Ku-Klux-Klan, und es gab Zustände in Thüringen, die jeder Beschreibung spotten.

Es gab ein Gebaren von Verfassungsschützern, das eines Rechtsstaats unwürdig ist. Das kann und muss man kritisieren, hart und unmissverständlich. Doch man sollte dabei vielleicht nicht blindwütig um sich schlagen. Man sollte nicht jede Differenzierung zugunsten einer pauschalen Mainstream-Meinung aufgeben. Es gehört ja längst kein Mut mehr dazu, die Behörden anzugreifen. Es gehört mittlerweile Mut dazu, wenn man sie gegen unberechtigte oder überzogene Kritik in Schutz nimmt.

Nehmen wir den Fall von Andreas T., jenes Beamten des hessischen Verfassungsschutzes, der sich 2006 beim Mord in Kassel am Tatort im Internetcafe aufhielt. Andreas T. war 2011 und 2012 (erneut) einem medialen Sturm ausgesetzt, der nicht nur damit zu erklären ist, dass es in seinem Fall tatsächlich Ungereimtheiten und ungewöhnliche Zufälle gab. Es steckte dahinter auch ein Wille zur Vorverurteilung. Wo ein Verfassungsschützer sich verdächtig macht, hat die kritische Öffentlichkeit ihr Urteil sofort gesprochen: Der Mann muss ja Dreck am Stecken haben. Irgendwas ist doch da faul! Ein Komplott! Eine staatliche Riesen-Sauerei! Wer nicht sofort in den Chor einstimmt, gilt bestenfalls als naiv, schlimmstenfalls als gekauft vom Geheimdienst.

Es ist zu Recht viel die Rede von der unwürdigen Art, mit der die Ermittler im Leben der NSU-Mordopfer und ihrer Angehörigen gewühlt haben. Und von dem Trauma, das diese erlitten haben, als aus den Opfern vermeintliche Täter wurden – aus unbescholtenen Bürgern finstere Typen, die tief verstrickt sein sollten ins Milieu der organisierten Kriminalität. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich dafür als Vertreterin des Staats entschuldigt. Das war gut so.

Die Unschuldsvermutung gilt für alle

Bei einem Verfassungsschützer, der unschuldig unter Mordverdacht gerät, ist das, was ihm geschieht, den meisten offenbar ganz egal. „Mir kommen gleich die Tränen“, hat mir ein Journalist zugerufen, als ich einmal darauf aufmerksam machte, dass die Unschuldsvermutung auch für einen Verfassungsschützer wie Andreas T. gilt und dass er und seine Familie gelitten haben unter der medialen Jagd auf seine Person. Und das alles zu einem Zeitpunkt, als die Strafverfolger, die durchaus hart und intensiv gegen T. ermittelt hatten, das Verfahren längst eingestellt hatten. Und zu einem Zeitpunkt, als auch Journalisten, wenn sie die Fakten vorurteilsfrei zusammentrugen, zu dem Ergebnis gelangen konnten, dass Andreas T. an dem Mord nicht beteiligt war.

Naürlich darf man sich in Fällen wie dem NSU nicht (nur) auf das verlassen, was die Ermittler und die Vertreter der Behörden als Ergebnisse verkünden. Viel zu oft, das lehrt ja gerade der Fall des NSU, liegen sie daneben oder haben vielleicht Gründe, von eigenen Fehlern und Versäumnissen abzulenken. Doch es ist bisweilen schon befremdlich, wie von so genannten kritischen Beobachtern ohne entsprechende gute Belege allerlei wilde Theorien vertreten werden, bis hin zu einer angeblichen großen Geheimdienst-Verschwörung.

Man darf nichts ausschließen. Man muss alles recherchieren. Man muss auch jede Hypothese erst mal zulassen. Mein Eindruck ist jedoch, dass einige Beobachter Lust aus dem Grusel ziehen, den der Gedanke auslöst, hinter den monströsen Taten des NSU könnte ein gewaltiger Komplott stecken, in dem auch der Staat ganz tief drin steckt.

Offen bleiben

Es ist also ein ziemlich schmaler Grat, den Journalisten beschreiten müssen: Sie sollten offen bleiben für offene Fragen und misstrauisch gegenüber den Darstellungen der Strafverfolger und Sicherheitsbehörden. Aber es gilt auch, windigen Theorien und haltlosen Spekulationen keinen Vorschub zu leisten. Bemerkenswerterweise tun sowohl die NPD als auch manche Antifa-Aktivisten so, als könne man den NSU gar nicht anders erklären als durch eine Mittäterschaft staatlicher Stellen.

Die Zustände beim Verfassungsschutz, zumal in Thüringen, waren leider so, dass braune V-Leute offenbar vor der Polizei gewarnt wurden. Und auch sonst gab es, das lässt sich nicht bestreiten, eine unfassbare Serie des Versagens. Daraus ergibt sich allerdings noch lange nicht, dass die Beamten von der Existenz des NSU und dessen Verbrechen etwas gewusst oder sie diese gar gutgeheißen und befördert oder in Auftrag gegeben hätten.

Journalisten müssen diesem ungeheuerlichen Verdacht zwar nachgehen. Das ist ihre Aufgabe. Aber sie müssen dabei zwischen Belegen und Hypothesen sauber trennen. Sonst handelt es sich nicht um Journalismus, sondern um unseriöses Geraune.