Ein Meilenstein der Pressefreiheit
Dieser Tage jährt sich zum 50. Mal ein Ereignis, das als Meilenstein auf dem Weg zur unbestrittenen Pressefreiheit in Deutschland und zu einem Journalismus gelten kann, der sich als kritisches Gegenüber des Staats versteht. Auf Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) drangen am späten Abend des 26. Oktober 1962 Beamte des Bundeskriminalamts und der örtlichen Polizei in die Räume des Hamburger Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ ein, durchsuchten die Redaktion und nahmen im Folgenden den Herausgeber Rudolf Augstein, den Verlagsdirektor, den Chefredakteur und eine Reihe weiterer Redakteure fest, von denen etliche in Untersuchungshaft genommen wurden, Augstein gar über drei Monate. Im Durchsuchungsbefehl wurden die Festgenommenen des Verrats von Staatsgeheimnissen bezichtigt, begangen durch den militärpolitischen Artikel „Bedingt abwehrbereit“, der vom stellvertretenden Chefredakteur Conrad Ahlers stammte und in der Nummer 41 vom 10. Oktober 1962 erschienen war. Augstein wurde außerdem aktive Bestechung von „Mitgliedern der bewaffneten Macht“ vorgeworfen.
Die Durchsuchung dauerte bis zum 25. November 1962. Auslöser war eine Strafanzeige wegen Landesverrats gewesen, erstattet am Tag nach der Veröffentlichung des Artikels durch den vom Bundesverteidigungsminister Franz Josef Strauß in den ungebräuchlichen Rang eines „Brigadegenerals der Reserve“ erhobenen Staatsrechtler Friedrich August von der Heydte. Gestützt auf ein Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums hatte die Bundesanwaltschaft daraufhin die Durchsuchung und entsprechende Haftbefehle beim BGH beantragt.
Obwohl meterweise Material beschlagnahmt wurde, ließ sich nichts finden, was die Vorwürfe des Landesverrats oder der Korruption belegt hätte. Gegen Augstein, Ahlers und einen Offizier wurde zwar Anklage erhoben, aber der BGH lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Journalisten ab. Nicht unerheblich für diesen Ausgang dürfte ein unter dem Pseudonym „Judex“ im „Spiegel“ veröffentlichter Artikel des BGH-Senatspräsidenten Heinrich Jagusch gewesen sein, der eine Parallele zur skandalösen Verurteilung Carl von Ossietzkys 1931 durch das Reichsgericht wegen angeblichen Landesverrats zog. Aber auch für Strauß und seinen Staatssekretär Volkmar Hopf, die wegen Amtsanmaßung und Freiheitsberaubung angezeigt worden waren, endete die Affäre strafrechtlich glimpflich.
Wichtiger sind die politischen und verfassungsrechtlichen Folgen. Nicht nur die Kollegen im Hamburger Pressehaus, fast alle deutschen Zeitungen und die Journalistenverbände solidarisierten sich mit dem „Spiegel“, sofort erhoben sich Proteste von Studenten, bald aber auch in der politischen Publizistik und im Bundestag, die entscheidend zum Ende der Regierung Konrad Adenauers und damit der restaurativen Gründungsphase der Bundesrepublik beigetragen haben. Vor allem hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 5. August 1966, in dem es die Verfassungsbeschwerde des „Spiegels“ bei Stimmengleichheit der Richter allerdings zurückwies, Grundsätzliches über die Pressefreiheit und ihren notwendigen Schutz durch den Rechtsstaat gesagt, das für den öffentlichkeitsfreundlichen Tenor späterer Rechtsprechung maßgeblich wurde und in der politischen Kultur Deutschlands bis heute nachwirkt.
Wegen ihrer nachhaltigen Wirkung ist freilich zu fragen, ob die „Spiegel“-Affäre das Verständnis von Qualitätsjournalismus nicht auch in problematischer Weise geprägt hat. Wie viel Pressefreiheit es in einem Land gibt, hängt ja nicht nur von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab, sondern ist auch an den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Realitäten zu messen.
Pressefreiheit in Deutschland heute
In der Rangliste der Pressefreiheit, die von der internationalen Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen regelmäßig publiziert wird, taucht Deutschland in der jüngsten Erhebung 2011 unter 179 Staaten auf Platz 16 auf, umgeben von Zypern und Jamaika, die sich diesen Rang mit der Bundesrepublik teilen, und direkt vor Costa Rica. Ganz vorn stehen Finnland und Norwegen, ganz am Ende Nordkorea und Eritrea. Deutschland gehört damit zur Spitzengruppe, der eine gute Lage in Bezug auf die Pressefreiheit bescheinigt wird. Offensichtlich könnte sie aber noch besser sein.
Für ein hohes Maß an Pressefreiheit spricht, dass einflussreiche Medien, Journalistinnen und Journalisten immer wieder Verfehlungen führender Politiker aufgedeckt haben, die deshalb zurücktreten mussten. Die Barschel-Affäre hat „Der Spiegel“ 1987 noch selbst angestoßen, neuerdings, etwa bei den Enthüllungsaffären um den ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg oder den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, scheint ein Zusammenspiel mehrerer Medien, verstärkt durch die wachsende Bedeutung des Internets für das Entstehen von Öffentlichkeit, die Kontrollfunktion gegenüber Staat und Politik zu erfüllen. Gleichwohl sind die Reporter ohne Grenzen nicht völlig zufrieden: Pressesprecherin Ulrike Gruska weist auf wirtschaftliche und organisatorische Gefährdungen der Pressefreiheit in Deutschland hin, etwa in Form von zögerlicher Bereitschaft von Institutionen zur Akteneinsicht, zunehmender Medienkonzentration oder restriktiver Akkreditierung von Journalisten bei großen Ereignissen.
Für die unter anderem vom „Süddeutsche Zeitung“-Kommentator Heribert Prantl gestellte Frage, ob es jenseits institutioneller Beschränkungen auch kulturelle Barrieren für die Entstehung von Öffentlichkeit gibt, die in den Denk- und Handlungsweisen der Journalisten selbst angelegt sind, wäre die Kenntnis von Missständen aufschlussreich, die nicht öffentlich werden. Hier ist man auf unmittelbare Erfahrungen oder auf zurückliegende Beispiele angewiesen, bei denen lange Zeit verdeckte Probleme doch irgendwann ans Licht gekommen sind. Auf kulturelle Barrieren von Öffentlichkeit weist zum Beispiel der Umgang mit dem Thema des über viele Jahre weit verbreiteten sexuellen Missbrauchs in Schulen und Internaten.
Erst die Selbstoffenbarung einer kirchlichen Einrichtung im Frühjahr 2010 führte hier zu einer Welle journalistischer Aufmerksamkeit. Da Betroffene sich längst selbst an die Medien gewandt hatten, wäre für das rechtzeitige Aufdecken des Übels weniger investigative Recherche als soziale Sensibilität, „anamnetische Vernunft“ bei vielen Journalisten nötig gewesen.
Bei einer Betrachtung der Enthüllungsaffären der vergangenen Jahrzehnte fällt auf, dass Politiker meistens wegen eines persönlichen Fehlverhaltens zurücktreten mussten, fast nie wegen politischer Pläne und Entscheidungen. Das wirft Licht auf den Zustand der von den Medien hergestellten politischen Öffentlichkeit, die sich trotz des rechtsstaatlichen Gewaltmonopols gern als „vierte Gewalt“ bezeichnet und lieber Immobilienkredite oder Liebschaften von Politikern aufs Korn nimmt als politische Programme und Strategien. Bei dem Artikel „Bedingt abwehrbereit“, durch den die „Spiegel“-Affäre ihren Anfang nahm, war das anders.
Politik und Öffentlichkeit vor der Affäre
Kulturell war der Bruch von 1945 weniger scharf, als es die totale Kapitulation am 8. Mai 1945 erscheinen lässt. Die Deutschen wurden an diesem Tag ja nicht ausgetauscht, und mit ihnen blieben erst einmal ihre Denkgewohnheiten und Verhaltensweisen. In der politischen Kultur pflanzte sich zunächst eine autoritäre Tradition fort, die es auch schon vor 1933 gegeben hatte und die Wasser auf die Mühlen der Nationalsozialisten gewesen war. Zu ihr gehörte die verbreitete Vorstellung, die Medien hätten dem Staat und den von den Machthabern formulierten Interessen der Nation zu dienen. Die letztlich dann doch erfolgreichen Bemühungen der angelsächsischen Besatzungsmächte um einen vom Staat unabhängigen Journalismus, die von deutschen Medienpolitikern wie Hans Bredow, Adolf Grimme oder Fritz Sänger unterstützt wurden, hatten in den fünfziger Jahren noch nicht das grundierende (Selbst-)Verständnis eines Journalismus beseitigt, welcher der Politik dient und sich für die Nation verantwortlich fühlt.
Dies ist auch an der Medienpolitik der Regierungen Adenauer zu erkennen. Die erste plante 1952 ein Bundespressegesetz, das dem Innenminister erlaubt hätte, missliebige Zeitungen zu verbieten. Und im Rundfunkbereich versuchte Adenauer 1960 mit der Gründung der „Deutschland-Fernsehen-GmbH“ einen privatrechtlichen Sender nach dem Muster der Rundfunkorganisation vor 1933 zu installieren, welche seinerzeit den Nationalsozialisten die Gleichschaltung des Radios erleichtert hatte. Das Vorhaben ist am Verfassungsgericht gescheitert, das in seinem Urteil vom 28. Februar 1961 klargestellt hat, dass für den Rundfunk die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte „institutionelle Freiheit nicht weniger wichtig ist als für die Presse“, wodurch ausgeschlossen ist, „daß der Staat eine Anstalt oder Gesellschaft beherrscht, die Rundfunksendungen veranstaltet. Die Deutschland-Fernsehen-GmbH ist aber völlig in der Hand des Staates.“
Auch „Der Spiegel“, für dessen Herausgeber die deutsche Nation zeitlebens ein Fluchtpunkt des Denkens und Handelns gewesen ist, war nicht frei von restaurativen Tendenzen. Mit Horst Mahnke und Georg Wolff arbeiteten hier ehemalige hohe SS-Offiziere als Redakteure; und gestützt auf den Rat des Kriminalbeamten Walter Zirpins, der vor 1945 unter anderem als SS-Sturmbannführer im Ghetto von Łódź (Litzmannstadt) tätig gewesen war, gelang es „Spiegel“-Autor Fritz Tobias 1959 durch eine Artikelserie über den Reichstagsbrand, die Alleintäterschaft des holländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe so erfolgreich zu propagieren, dass sie trotz erheblicher (und seitdem in der Öffentlichkeit gern unterdrückter) Zweifel bis heute fast als historische Tatsache gilt.
Die Medienpolitik Adenauers und publizistische Kampagnen wie die Axel Springers und seiner Blätter zur Deutschlandpolitik waren Ausdruck einer bis Anfang der 1960er Jahre bei Politikern wie Journalisten virulenten Auffassung, die dem Journalismus eher eine staatstragende, volkspädagogische Rolle zuschrieb als die Aufgabe, für Transparenz zu sorgen. Manches spricht dafür, dass diese Mentalität am Grund der politischen und journalistischen Kultur bis heute nicht ganz verschwunden ist und seit der Wiedervereinigung auch wieder an die Oberfläche kommt. Über der an ihr geäußerten Kritik, die sich aus der angelsächsischen Erfahrung eines aus kommerziellen Motiven rein sachlichen, um politische Unabhängigkeit bemühten Journalismus speist, wird leicht ein produktiver Aspekt vergessen, den die Tradition des (deutschen) Gesinnungsjournalismus auch (gehabt) hat: Journalisten, die sich in ihr bewegen, interessieren sich immerhin für politische Absichten, Programme und Strategien.
Gegenstand, Grund und Ergebnis der Affäre
Über die „Spiegel“-Affäre ist viel publiziert, ihr dramatischer Ablauf und ihre unmittelbaren Folgen sind reichlich beschrieben und dokumentiert worden. Darüber sind ihr Gegenstand, ihr Grund und ihre nachhaltigen Auswirkungen etwas aus dem Blick geraten.
Der Gegenstand war Ahlers’ Artikel „Bedingt abwehrbereit“ über die Rüstungsstrategie der Regierung Adenauer und ihres Verteidigungsministers Strauß. So lang und für Durchschnittsleser wohl auch langweilig dieser Text war – es handelte sich insofern um eine bemerkenswerte Rechercheleistung, als mit Hilfe des berühmten „Spiegel“-Archivs aus zahllosen verstreut publizierten militärischen Informationsdetails das Gesamtbild systematischer Vernachlässigung konventioneller Verteidigungskraft zugunsten nuklearer Rüstung zusammengesetzt worden war. Dabei fehlte es nicht an Sorgen um die Bundesrepublik, die den Text grundierten: „In der Patt-Lage könnte Amerika versucht sein, örtliche Erfolge der Sowjetarmee in Europa im Kampf mit den noch an Zahl unterlegenen Nato-Verbänden hinzunehmen, um den beiderseits tödlichen Schlagabtausch mit strategischen Kernwaffen zu vermeiden.“ Das Ergebnis der Nato-Übung „Fallex 62“ wird am Ende schließlich wie folgt zusammengefasst: „Mit Raketen an Stelle von Brigaden und mit Atom-Granatwerfern an Stelle von Soldaten ist eine Vorwärtsverteidigung der Bundeswehr nicht möglich, eine wirksame Abschreckung bleibt fraglich.“ Heute mögen Länge und Akribie des Artikels befremdlich erscheinen, aber was die Gründlichkeit der Recherche, die Systematik der Schlussfolgerungen und den Mut zur Kritik an der Bundesregierung betrifft, müsste man suchen, um Ähnliches zu finden. Noch einmal Ahlers und Mitautor Hans Schmelz: „Straußens Demagogie empörte die Amerikaner; die deutschen Heeresgenerale erschreckte sie. (…) Trotzdem besteht Strauß auf seinen Raketen und entschied entgegen den Forderungen der Nato: 500.000 Mann sind genug.“
Das Zitat führt zum eigentlichen Grund der Affäre. Dass er nicht in der Sorge um einen Landesverrat lag, sondern im Ärger des Bayern Strauß über das Hamburger Magazin, das ihm ständig auf die Finger klopfte, zeigen eine Reihe von bizarren Nebenerscheinungen. So begründete das Verteidigungsministerium die Dringlichkeit der erbetenen und gern gewährten Amtshilfe des Franco-Regimes bei der Festnahme von Ahlers in Spanien mit der Behauptung, Augstein sei bereits nach Kuba geflohen. Die Rivalität zwischen den Alphatieren Strauß und Augstein, die 1957 bei einem Besuch des Ministers im Haus des Herausgebers trotz ihrer Harmonie im Nationalgefühl nicht hatten zueinander finden können, war der Motor der Affäre. Das geht auch aus den Worten hervor, die Augstein 1966 fand, um die Motive seines Gegners zu charakterisieren: „Das Der-Staat-ist-in-Gefahr-Stück, das Strauß und Hopf vor Adenauer und den Bundesanwälten inszenierten, verlief nur zu Anfang erfolgreich. Selten ist eine fehlgeschlagene Justizintrige so nahezu vollständig aufgeklärt worden: Dank dem Bundesverfassungsgericht.“
Das Verfassungsgerichtsurteil vom 5. August 1966 war die einschneidendste Folge der „Spiegel“-Affäre, weil es die fundamentale Bedeutung der Pressefreiheit für den Staat und die Rechtsprechung wie für den gesellschaftlichen Diskurs in wegweisender Deutlichkeit bestimmte: „Der Staat ist (…) verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen. Freie Gründung von Presseorganen, freier Zugang zu den Presseberufen, Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden sind prinzipielle Folgerungen daraus; doch ließe sich etwa auch an eine Pflicht des Staates denken, Gefahren abzuwehren, die einem freien Pressewesen aus der Bildung von Meinungsmonopolen erwachsen könnten.“
(aus der Rechtsprechung zur „Spiegel“-Durchsuchung)
Bahnbrechendes formulierte das Bundesverfassungsgericht auch zur gesellschaftlichen Funktion des Journalismus und der Presse:
„Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. (…) Sie fasst die in der Gesellschaft und ihren Gruppen unaufhörlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen, stellt sie zur Erörterung und trägt sie an die politisch handelnden Staatsorgane heran. (…) Presseunternehmen stehen miteinander in geistiger und wirtschaftlicher Konkurrenz, in die die öffentliche Gewalt grundsätzlich nicht eingreifen darf.“
Am Beispiel der Verteidigungspolitik konkretisierten die Verfassungsrichter die regulierende Funktion von Öffentlichkeit, die Journalismus und Presse nur erfüllen können, wenn der Staat ihre Unabhängigkeit respektiert und garantiert: Dem Interesse der militärischen Führung an Geheimhaltung sei gegenüberzustellen „das sich aus dem demokratischen Prinzip ergebende Anrecht der Öffentlichkeit an der Information und Diskussion der betreffenden Fakten; hierbei sind auch die möglichen heilsamen Folgen einer Veröffentlichung in Rechnung zu stellen. So kann etwa die Aufdeckung wesentlicher Schwächen der Verteidigungsbereitschaft trotz der zunächst damit verbundenen militärischen Nachteile für das Wohl der Bundesrepublik auf lange Sicht wichtiger sein als die Geheimhaltung.“
Konsequenterweise lehnte das Gericht die bis dahin angenommene Mosaik-Theorie ab, nach der Landesverrat bereits vorläge, wenn schon vorher publizierte Tatsachen zu einem Gesamtbild der Verteidigungsstrategie zusammengefügt werden, weil dadurch ein neues Staatsgeheimnis entstehe. Die Anwendung dieser Theorie „auf den publizistischen Landesverrat würde den Aufgabenbereich der Presse unerträglich beschränken. Denn es ist eine typische Aufgabe der Presse, Nachrichten zu sammeln und zu einem Gesamtbild eines bestimmten Vorganges oder Komplexes zusammenzutragen.“ Diese Passagen sind zweifellos Meilensteine der Entwicklung von Pressefreiheit und professionellem Journalismus in Deutschland.
Nach der Affäre: Öffentlichkeit gewinnt kulturell an Boden
Die deutsche Gesellschaft und ihre Republik wären heute andere, wenn 1962 der Zugriff der Staatsgewalt auf den „Spiegel“ in Öffentlichkeit und Politik unwidersprochen geblieben wäre und der Verteidigungsminister sich gegen den publizistischen Widersacher durchgesetzt hätte. Die wichtigste kulturelle Folge war die Verbreitung der Einsicht, dass Pressefreiheit nicht nur ein professionelles Privileg von Journalisten und Verlegern ist, sondern eine notwendige Bedingung für die Selbstregulierungsfähigkeit moderner, stark parzellierter Gesellschaften, in denen Probleme und Missstände sonst verborgen und daher unbearbeitet blieben. Offenbar hatte sich dieses Wissen unterhalb der offiziellen Ebene, auf der man sich immer noch eine Lenkung der Medien durch den Staat vorstellte, besonders bei jüngeren, nicht mehr für das NS-Regime verantwortlichen Alterskohorten so weit herumgesprochen, dass sich unerwartet kräftige Empörung über die obrigkeitlichen Maßnahmen gegen ein Presseorgan regte, das die gesellschaftliche Aufgabe des Journalismus ernst nahm. Dazu hat die Skrupellosigkeit beigetragen, mit der Minister Strauß gegen den „Spiegel“ vorgehen ließ.
Die sogar von Innenminister Hermann Höcherl als „etwas außerhalb der Legalität“ eingeschätzte Festnahme Ahlers‘ im Franco-Spanien und andere Forschheiten machten den Bruch rechtsstaatlicher Regeln so offenkundig, dass Widerstand für Demokraten fast zwangsläufig wurde und auch kein großes Risiko mehr in sich barg. Gerade weil sie in Deutschland noch nicht selbstverständlich waren, wurden Prinzipien wie Gewaltenteilung oder Pressefreiheit an manchen Schulen und Universitäten intensiv gelehrt. Die Ereignisse im Herbst 1962 stellten somit geeignete Demonstrationsobjekte dar, wenn staatliche Organe diese Grundsätze so offensichtlich verletzten. Insofern war die „Spiegel“-Affäre ein Glücksfall für die Entwicklung zur funktionsfähigen Demokratie.
Der Politologe Thomas Ellwein schätzte sie 1966 noch ambivalent ein: „Die verfassungsmäßigen Voraussetzungen, die Probleme unserer Regierungspraxis und die obrigkeitsstaatliche Haltung, die allesamt die ‚Spiegel‘-Affäre erst ermöglicht haben, wurden (…) zwar untersucht und kritisiert, praktisch aber kaum verändert.“ Aber Ellwein hat produktive Langzeiteffekte damals immerhin für möglich gehalten und auch fördern wollen: „Man sollte sich, so meine ich, angesichts vieler entmutigender Vorkommnisse durch die öffentliche Reaktion auf die ‚Spiegel‘-Affäre ermutigen lassen, der deutschen Demokratie eine Chance zuzusprechen und sich entsprechend verhalten.“ Andere waren weitsichtiger; der junge amerikanische Historiker David Schoenbaum erkannte 1968: „Landesverratsermittlungen waren nicht länger die Ultima ratio der deutschen Politik. Anders als ihre Väter hatten die deutschen Studenten unzweideutig für die Demokratie demonstriert. Anders als ihre Vorgänger hatten die Richter – bei all ihren Vorbehalten – gegen die Regierung entschieden.“ Augstein selbst konstatierte 2002 im Vorwort zum Reprint der detailreichen Studie: „1968, als David Schoenbaum dieses Buch das erste Mal auf deutsch erscheinen ließ, konnte man noch nicht ganz sicher sein, daß sich die ‚Spiegel‘-Affäre nicht wiederholen würde. Heute ist das sicher.“
Nach der Affäre: Probleme von Öffentlichkeit
Wenn Pressefreiheit nicht nur – wie im Verfassungsgerichtsurteil vom 5. August 1966 festgehalten – verlangt, dass der Staat sich aktiv um ihre (verfassungs-)rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen kümmert, sondern darüber hinaus besondere Qualitäten der politischen und journalistischen Kultur voraussetzt, dann ist zu fragen, welchen Begriff von Qualitätsjournalismus, der Öffentlichkeit als Ressource von demokratischer Selbstregulierung bereitstellt, die „Spiegel“-Affäre geprägt hat. Es hat sich tief in den Diskurs über das Verhältnis von Politik und Medien eingegraben, dass Augstein sein Magazin als „Sturmgeschütz der Demokratie“ gepriesen hat. Aus der Metapher hallt nicht nur ein Kanonendonner nach, der die Affäre in der Erinnerung als eine Art Schlacht zwischen den Armeen verfeindeter Feldherren erscheinen lässt. Sie legt auch einen Begriff von Qualitätsjournalismus nahe, der ihn zu einer Angelegenheit von Spitzenpublikationen und -journalisten macht, die ihre investigativen Recherchen auf Verfehlungen des Spitzenpersonals der politischen Institutionen richten: eine ziemlich elitäre Konzeption der „vierten Gewalt“. Dass sich durch die vielfältigen neuen Kommunikationsmöglichkeiten des Internets eine Öffentlichkeit konstituiert, die sich ihrerseits als Gegengewicht zur elitär verfassten politischen Öffentlichkeit versteht und gegenwärtig in der Piratenpartei ihr politisches Gefäß sucht, ist nur konsequent.
Ein weiterer problematischer Langzeiteffekt der „Spiegel“-Affäre betrifft das Hamburger Nachrichtenmagazin direkt. Die Meriten, die es sich durch die nach ihm benannte Affäre erworben hat, verdecken bis heute in der öffentlichen Wahrnehmung seine bisweilen nationalen bis nationalistischen Affinitäten, die im Schielen nach Auflage, aber auch in der Frühgeschichte des „Spiegels“ und der Person seines langjährigen Herausgebers ihre Wurzeln haben. Otto Köhler hat in dessen kritischer Biografie die beiden Seiten Augsteins und seines Magazins nebeneinandergestellt. Selbst die Fachöffentlichkeit scheint bisweilen überrascht, wenn Untersuchungen zeigen, dass im Hinblick auf den Gebrauch fremdenfeindlicher Stereotype „Der Spiegel“ und die „Bild“-Zeitung Ähnlichkeiten haben. Nur im Zuschnitt auf unterschiedlich gebildete und einflussreiche Zielgruppen liegt eine deutliche Differenz. Das wird über Augsteins Märtyrerrolle in der „Spiegel“-Affäre leicht vergessen.
Bleibt die Frage, wie die beiden Seiten des Januskopfes zusammenpassen. Ist es nicht ein Widerspruch, sich einerseits als Vorkämpfer des investigativen, politisch unabhängigen Journalismus zu profilieren, andererseits zeitlebens publizistisch für Wohl und Stärke des deutschen Vaterlands einzutreten? Der Widerspruch lässt sich auflösen. Denn unabhängiger Journalismus kann auf die Dauer systemstabilisierende Funktionen haben. Einer der ersten, der das wusste und praktizierte, war William Howard Russell (1820-1907), der berühmte Kriegskorrespondent der Londoner „Times“. So unbequem seine investigativen Reportagen für die aktuelle politische und militärische Führung waren – sie trugen dazu bei, dass die britischen Truppen eine bessere Ausrüstung und fähigere Generale erhielten und das Empire aus dem Krim-Krieg nach anfänglichen Misserfolgen am Ende siegreich hervorging. Rudolf Augstein hat offenbar fest an diese Funktion des „Spiegels“ geglaubt.
Dieser Beitrag erschien zuerst im Heft „Qualitätsjournalismus“ aus der Reihe „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ 29-31/2012) der Bundeszentrale für politische Bildung.