(K)Eine Widerrede
Die Medien verändern die Justiz. Die Justiz ist unabhängig. Zwei Aussagen, die auf den ersten Blick gegensätzlich und dennoch beide richtig sind.
Wenn durch mangelhafte oder sensationsheischende Berichterstattung menschliche Tragödien ausgelöst werden, wenn Auflagenhöhe und Gewinn wichtiger erscheinen als die Informations- und Aufklärungspflicht, dann wird schnell die Frage gestellt, ob hier nicht schärfere Sanktionen gegen die Medien angebracht wären. Unmittelbar darauf melden sich die Verfechter der Pressefreiheit zu Wort – übrigens völlig zu recht. Denn Sensationspresse und kritischer Journalismus sind zwei verschiedene Seiten.
Der beschriebene Mechanismus ist alles andere als neu und im und nach dem Verfahren um TV-Moderator Jörg Kachelmann nicht zum ersten Mal in Gang gesetzt worden. Kurt Tucholsky schrieb schon 1914 von der „Meute“ und dachte genau an diese Art von Presse, die sich um Persönlichkeitsrechte und einfachste Regeln des Journalismus einen Dreck schert und nur der Sensation hinterherläuft.
„Wenn der Angeklagte in einem deutschen Gerichtssaal vorgeführt wird, dann mag er sich sagen, dass eine Hauptgefahr nicht der gefürchtete Staatsanwalt ist, nicht der Vorsitzende, nicht die Richter. Die Meute lauert anderswo. Sie hockt an langen Bänken, lässt die zitternden Federn spielen und wartet, wen sie zerreiße. Wehe dir: hier wird nichts geschont. Du wirst gesperrt gedruckt, du wirst fett gedruckt, und du wirst mit einem brühwarmen Schmutz übergossen.“
Ein Fall von Unabhängigkeit
Aber Tucholsky unterschied auch zwischen dem Journalisten, der ordentlich seine Arbeit macht, und der zügellosen Sensationspresse: „Der Gerichtssaalreporter ist kaum korrupt; er nimmt kein Geld, damit er schweige, oder damit er nenne. Korrupt ist die Presse, die den niedrigsten und schmierigsten Instinkten ihrer Leser so weit entgegenkommt, dass sie ihre Hunde auf die Jagd schickt.“
In meinen Jahren als Gerichtsreporterin habe ich so manchen Fall erlebt, in dem genau dieses passierte. Am schlimmsten ist mir ein Ereignis im ersten Mauerschützenprozess in Erinnerung. Angeklagt waren ehemalige DDR-Grenzsoldaten, die einen jungen Mann, der in den Westen fliehen wollte, auf der Flucht erschossen haben sollten. Nach einer Gerichtspause am ersten Prozesstag fanden die Journalisten Fotos des erschossenen Opfers auf ihren Stühlen, die irgendjemand aus der Gerichtsmedizin geschmuggelt hatte. Fotos, die gerade nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, und die vor allem die im Gerichtssaal anwesende Mutter des jungen Mannes noch nie gesehen hatte. Sie brach zusammen.
Der Skandal war perfekt, vom Journalisten eines Boulevardblatts selbst geschaffen. Er wurde des Saales verwiesen. Ansonsten wurde, selbstverständlich, die weitere Öffentlichkeit des Verfahrens nicht in Frage gestellt. So reagiert ein unabhängiges Gericht.Solche Vorfälle tragen nicht zu einem guten Verhältnis von Justiz und Medien bei – ebenso wenig wie kleinere „Vergehen“ der Journalisten, etwa wenn sie in ihren Artikeln „Revision“ und „Berufung“ verwechseln oder „Festnahme“ und „Verhaftung“ – Fehler, die Laien und Anfängern passieren können. Schlimmer wird es, wenn sie die Unschuldsvermutung außer Acht lassen oder über einen Fall, der alle Sensibilität verlangt, reißerisch berichten. Dabei können Existenzen vernichtet werden. Meist reagiert die Justiz auf eine solche Berichterstattung harsch, zuweilen überzogen, indem sie die Justizberichterstattung insgesamt in Frage stellt.
Vielleicht hilft es, die Unterschiedlichkeit der Justiz und der Medien näher zu beleuchten. Bei der Vernehmung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft gibt es genaue Regeln, zum Beispiel die Belehrung über die Aussagepflicht, oder auch über das Recht, die Aussage zu verweigern. Es gibt Regeln, wie die Aussagen dokumentiert und wie lange sie aufgehoben werden müssen. Journalisten dagegen sind selbstverständlich völlig frei, wenn sie ihre „Vernehmungen“, sprich Interviews, führen. Trotzdem schweben sie nicht im rechtsfreien Raum. Es gibt bestimmte Rechte und Pflichten, niedergeschrieben in den Pressegesetzen der Länder, und es gibt den Pressekodex des Presserats.
Von der Unschuldsvermutung nie gehört
Vor allem, wenn über Strafprozesse berichtet wird, besteht die Gefahr, dass die Presse sich nicht an bestimmte Regeln hält. Da wird über Angeklagte oder auch über Opfer mit voller Namensnennung berichtet. Da werden Anklagevorwürfe als Tatsachen hingestellt – von der Unschuldsvermutung, die bis zur Rechtskraft eines Urteils zu gelten hat, scheinen manche Journalisten noch nichts gehört zu haben. Das ist ein Mangel, der durch Professionalisierung aufgehoben werden kann. Aber bestimmt nicht dadurch, die Pressefreiheit in Frage zu stellen.
Vor allem die schlechte Ausbildung mancher Journalisten, die dürftige finanzielle Ausstattung mancher Zeitung und der Einsatz von Praktikanten führen zu der oft mangelhaften Berichterstattung. Ein Manko, das relativ leicht beseitigt werden könnte. Denn um die Regeln der Strafprozessordnung kennenzulernen und sich über die wichtigsten rechtsstaatlichen Grundsätze zu informieren, ist ein Jura-Studium nicht nötig. Der juristische Laie kann durchaus mit Sachverstand über Gerichtsverfahren berichten, dafür gibt es viele Beispiele.
Die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung gilt als oberstes Prinzip. Kein Angeklagter soll von einer Geheimjustiz hinter verschlossenen Türen abgeurteilt werden. Auch soll die Öffentlichkeit bewirken, dass jeder versteht, wie Justiz funktioniert.
Wenn Richter zu mehr Härte neigen
Gleichgültig, ob in reißerischer Aufmachung über einen Strafprozess berichtet wird, oder ob die kritische Analyse im Vordergrund steht, die Medien üben direkten Einfluss auf die Prozessbeteiligten aus. Dieser Einfluss geht jedoch nicht so weit, dass er sich in der Bewertung der Schuldfrage auswirken würde. Da ist bei den Berufsrichtern durch ihre Professionalität eine Grenze gezogen, die nur selten überschritten wird. Medienrechtliche Untersuchungen haben dies ergeben, zum Beispiel durch Rudolf Gerhardt, selbst Jurist, Professor für Journalistik an der Universität Mainz, der Staatsanwälte, Verteidiger und Richter befragte.
Aber auf das Klima in der Verhandlung haben die Medien Einfluss, ebenfalls in bestimmten Fällen auf die Strafzumessung und später auf die Frage, ob Bewährung oder nicht, ob vorzeitige oder versuchsweise Entlassung gewährt wird. Fälle, die ganz besonders im Medieninteresse stehen – vor allem wenn es um Kindermissbrauch geht – spielen eine besondere Rolle. Da neigen die Richter zu härteren Urteilen. Und beim Thema Sicherungsverwahrung hat sich die Medienöffentlichkeit nicht nur auf die Justiz, sondern auch auf die Politik ausgewirkt. Seit 1998 wurde die Gesetzgebung hierzu systematisch verschärft, was sich wiederum auf die Rechtsprechung auswirkte. Es gab immer mehr Verurteilungen zu Sicherungsverwahrung, die auch immer häufiger im Nachhinein angeordnet wurde. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und dann auch das Bundesverfassungsgericht sorgten für eine Zäsur. Am neuen Gesetz, das bis Mai 2013 in Kraft treten muss, wird zurzeit noch gearbeitet.Der Einfluss der Medien auf die Justiz ist vielfältig, im guten wie im schlechten Sinne. Zum Beispiel kritisieren Journalisten mitunter zu Recht, wie ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Werden alle Beweise geprüft, wird der Sache ordnungsgemäß nachgegangen, werden die Rechte der Beschuldigten ausreichend berücksichtigt, wird in beide Seiten ermittelt, werden belastende wie entlastende Momente beachtet? – Fragen, die gute Justizjournalisten stellen.
Die inzwischen pensionierte leitende Oberstaatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint hat bereits vor Jahren bekannt:
„Ich glaube schon, dass es Fälle gibt, in denen die Staatsanwaltschaft durch die Journalisten zu einer besseren Arbeit angehalten worden ist.“
Wenn der kritische Beobachter einer Hauptverhandlung zu Recht kritisiert, wie die Vorsitzende Richterin ohne Nachfragen den Polizeizeugen Glauben schenkt, während sie die Zeugen der Verteidigung kaum ausreden lässt, hat auch das seine Wirkung – wenn schon nicht auf die betreffende Vorsitzende direkt, so doch auf ihre Kolleginnen und Kollegen, die es besser machen wollen.
An diese Art der Beeinflussung wird meist nicht gedacht, wenn über das Verhältnis von Justiz und Medien geredet wird. Das ist schade. Denn, so sagte einst der bekannte Frankfurter Strafverteidiger und Strafrechtsprofessor Rainer Hamm:
„Ohne eine freie, kritische, Missstände enthüllende, Kriminalität aufdeckende, aber auch das Treiben der Justiz durchaus auch unterhaltsam verfremdende Presse wäre unsere Gesellschaft nicht nur ärmer, sondern auch ganz und gar undemokratisch. Und wenn die Justiz sich nicht ständig gegen allerlei Verdächtigungen durch die Medien zur Wehr setzen müsste, Kungeljustiz, Klassenjustiz, politisch einäugige Justiz, zu lasche Justiz, zu harte Justiz, politisch hörige Justiz, wirtschaftsfeindliche Justiz, wirtschaftsfreundliche, unsoziale Justiz und so weiter, wenn das Personal der Strafgerichte und Staatsanwaltschaften nicht ständig bemüht sein müssten, solche Verdächtigungen zu falsifizieren, wären mindestens einige davon sehr viel häufiger berechtigt, als sie es in der heutigen Praxis gottlob sind.“
Zusammenarbeit durchaus möglich
Es gehört zu den Aufgaben guter Journalistinnen und Journalisten, die Justiz kritisch unter die Lupe zu nehmen. Je sachkundiger sie das tun, desto eher kommt die Kritik an, desto eher kann die Presse Einfluss nehmen, im positiven Sinne. Beispiel: Berichterstattung über den Strafvollzug, dass Gefangenen ihre Besuchsrechte ungerechtfertigt gekürzt werden oder dass sie menschenunwürdig in sechs Quadratmeter kleinen Zellen untergebracht sin. Oder über schlechte oder einseitige Ermittlungen. Oder über die schlechte Ausstattung der Justiz.
Ich bleibe dabei: Die Justiz wird durch die Medien beeinflusst – und doch ist die Justiz unabhängig. Das muss kein Widerspruch sein. An manchen Stellen können Justiz und Medien sogar zusammenarbeiten, aber immer mit der nötigen professionellen Distanz.